Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen bei jedem Geschäftsabschluss der
PRIMEWOOD zur Anwendung. Abweichende Regelungen in schriftlichen Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nur anerkannt,
wenn sie von PRIMEWOOD schriftlich bestätigt wurden.
Gültigkeit: ab 1. Januar 2012.
Kaufpreis
Sämtliche Preise in unserem ANGEBOT verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und abgeholt ab Lager PRIMEWOOD. Zusätzlich anfallende Kosten für Verpackung, Lieferung,
Montage etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Rabatt und Skonto dürfen nur in Abzug gebracht werden, sofern sie im Einzelfall schriftlich verabredet worden sind.
Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, falls zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und
der Lieferung die Preise der Vorlieferanten und/oder Hersteller, Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Mehrwertsteuern erhöht oder neue, von PRIMEWOOD nicht zu verantwortende Steuern und
Gebühren eingeführt werden.
Angebote
Angebote, welche von der PRIMEWOOD ausgestellt werden, sind vor Besichtigung der Baustelle grundsätzlich Richtangebote und sind maximal 3 Monate gültig.
Vertragserfüllung und Übergang der Gefahr
Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet worden ist, holt der Käufer die Ware im Lager PRIMEWOOD ab. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald PRIMEWOOD dem Käufer die Ware erstmals zur
Abholung anzeigt. Ist verabredet, dass PRIMEWOOD die Ware einem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) zu übergeben hat, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald PRIMEWOOD die Ware
erstmals dem Spediteur übergibt. Ist verabredet, dass PRIMEWOOD die Ware selbst liefert, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald PRIMEWOOD die Ware am Bestimmungsort erstmals zum Ablad
bereithält.
Das Risiko für Verlust und Beschädigung der Ware geht mit Vertragserfüllung auf den Käufer über. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers.
Lieferfrist
Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche PRIMEWOOD nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die
Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verweigerung der Annahme und/oder zur Geltendmachung von sonstigen Ersatz-Ansprüchen.
Lieferkosten
Es gelten die auf der Website veröffentlichten Lieferkosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Transportschäden
Für beschädigt oder unvollständig angekommene Ware ist durch den Käufer sofort, d.h. vor dem Abladen der Ware, eine Bestandsaufnahme zu veranlassen. Der Spediteur resp. bei Lieferungen durch
PRIMEWOOD der Chauffeur ist umgehend über die Beschädigung und/oder Unvollständigkeit der Lieferung zu informieren und die Beschädigung und/oder Unvollständigkeit ist auf dem Lieferschein zu
vermerken.
Annahmeverzug
Wird der Käufer am Liefertermin nicht an der Lieferadresse angetroffen oder verweigert er die Annahme der Ware, kann PRIMEWOOD dem Käufer wahlweise einen neuen Liefertermin mitteilen und dem Käufer eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- sowie die Kosten für die erneute Lieferung in Rechnung stellen oder die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Kran-Service
Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen Kran-Service an.
Wir haben Zugriff auf einen LKW mit Kran mit Wendegabel für Kranablad bis ca. 20m Brüstungshöhe. Einsatz und Verfügbarkeit nach vorheriger Absprache mit
PRIMEWOOD.
Es gelten die auf der Website veröffentlichten Liefer- und Krankosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware sofort nach dem Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängelrügen sind schriftlich innert 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware und in jedem Fall vor deren Weiterverarbeitung zu erheben. Nach der Weiterverarbeitung des mangelhaften Materials ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen.
Nachweisbar fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechendes Material wird innert angemessener Frist ersetzt oder nachgebessert. Das Wahlrecht steht PRIMEWOOD zu. Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse etc. stellen keinen Mangel im Rechtssinne dar und können nicht beanstandet werden, sofern die üblichen Toleranzen eingehalten sind (SIA-Normen, DIN-Normen, handelsübliche Toleranzen).
Die Gewährleistung umfasst die Reparatur oder den Ersatz des fehlerhaften Materials, jedoch ohne die Deckung von Aufwendungen für Montage, Demontage oder Versandkosten.
Die Gewährleistung wird nur erbracht, wenn keine Ausschlussgründe wie übliche Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Nichtbeachtung von Herstellerinformationen, Eingriffe oder fehlerhafte Verwendung sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen.
Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Garantie
Wenn für die Ware über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Garantie gegeben wird, richtet sich diese nach den jeweiligen schriftlichen Garantiebestimmungen der PRIMEWOOD, welche an den Verkäufer ausgehändigt wurden.
Haftung
Die Haftung von PRIMEWOOD ist auf Fälle der groben Fahrlässigkeit und der rechtswidrigen Absicht beschränkt. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen der PRIMEWOOD sowie für indirekte und/oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall etc. ergeben, ist vollumfänglich ausgeschlossen.
Es können nur rechtskräftig festgestellte und nicht bestrittene Forderungen gegenüber PRIMEWOOD verrechnet werden.
Warenrücknahme
Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Käufers auf Warenrücknahme durch PRIMEWOOD. Ohne Erlaubnis dürfen unsere Chauffeure keine Waren
zurücknehmen.
In Ausnahmefällen werden falsch oder zu viel bestellte Lagerartikel nach Absprache mit unserem Verkauf zurückgenommen. Voraussetzung für eine solche Rücknahme aus Kulanz ist, dass die Ware als
Ganzes zurückgegeben wird, originalverpackt und in einwandfreiem Zustand, unbeschädigt und unverarbeitete ist. Es wird ein Unkostenbeitrag von 20 %
in Abzug gebracht.
Einbauanleitungen
Informationen, Einbauanleitungen und Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Andernfalls verfallen sämtliche Gewährleistungs-, Garantie- und
Schadenersatzansprüche.
Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial und Paletten werden, sofern nichts anderes verabredet ist, extra berechnet und sind mit der Warenrechnung zu bezahlen. Verrechnete, in gutem Zustand und franko retournierte
Verpackungsmaterialien werden gutgeschrieben, abzüglich eines allfälligen Manipulationsbeitrages. Abzüge ohne Gutschrift sind nicht gestattet.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich verabredet worden ist, ist der Rechnungsbetrag per Vorkasse zur Zahlung fällig (bei Erstkunden und Privatpersonen ausnahmslos). Für Montagepartner und im
Handelsregister eingetragene Handwerker gilt eine Zahlungsfrist von 20 Tagen netto (Verfalltag). Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne weiteres Zutun der PRIMEWOOD in Verzug. Der
Verzugszins beträgt 8% p.a. Pro Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Allfällige geltend gemachte Mängel berechtigen den Käufer nicht zum Rückbehalt von Zahlungen.
Wird der Käufer für eine Lieferung betrieben, so werden sämtliche Fakturen zur Zahlung fällig. Bei
Betreibungen und Nachlassverträgen sowie im Konkurs entfallen alle gewährten Rabatte.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Ware, bleibt diese im Eigentum der PRIMEWOOD. Der Eigentumsvorbehalt kann durch PRIMEWOOD jederzeit in dem vom Betreibungsamt geführten öffentlichen
Register am Wohnsitz des Käufers eingetragen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für beide Parteien ist Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der PRIMEWOOD.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts (CISG).