AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Geschäft der PRIMEWOOD zur Anwendung.
Gültigkeit: ab 1. Januar 2012.

Kaufpreis
Sämtliche Preise in unserem ANGEBOT verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und abgeholt ab Lager PRIMEWOOD.
Versandkosten werden separat verrechnet und zum Kaufpreis dazugerechnet. Rabatt und Skonto dürfen nur in Abzug gebracht werden, sofern sie im Einzelfall schriftlich verabredet worden sind. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, falls zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Lieferung die Preise der Vorlieferanten und/oder Hersteller, Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Mehrwertsteuern erhöht oder neue, von PRIMEWOOD nicht zu verantwortende Steuern und Gebühren eingeführt werden.


Transport und Übergang der Gefahr
Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet worden ist, reisen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware im Lager übernimmt oder PRIMEWOOD die Ware dem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers. Muss eine Ware für den Käufer speziell angefertigt werden und ist nichts anderes schriftlich verabredet, so geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf den Käufer über, sobald PRIMEWOOD die Ware dem Käufer zur Abholung anzeigt. Ist die Lieferung durch PRIMEWOOD verabredet, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort eintrifft. Der Ablad geht zu Lasten und auf Risiko des Käufers.


Kran-Service
Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen Kran-Service an.
Wir haben Zugriff auf einen LKW mit Kran mit Wendegabel für Kranablad bis ca. 20m Brüstungshöhe. Einsatz und Verfügbarkeit nach vorheriger Absprache mit PRIMEWOOD Kranablad pro Stunde: CHF 180.—
 

Transportschäden
Für beschädigt angekommene Ware ist durch den Käufer sofort, d.h. vor dem Abladen, eine Bestandsaufnahme zu veranlassen und dem Spediteur Mitteilung zu machen. Bei Autolieferungen durch PRIMEWOOD sind Transportschäden sofort dem Chauffeur zu melden.

 

Erfüllung der Lieferpflicht durch PRIMEWOOD

Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet worden ist, holt der Käufer die Ware im Lager PRIMEWOOD ab. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald PRIMEWOOD dem Käufer die Ware erstmals zur Abholung anzeigt. Ist verabredet, dass PRIMEWOOD die Ware einem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) zu übergeben hat, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald PRIMEWOOD die Ware erstmals dem Spediteur übergibt. Ist verabredet, dass PRIMEWOOD die Ware selbst liefert, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald PRIMEWOOD die Ware am Bestimmungsort erstmals zum Ablad bereithält.


Lieferfrist
Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche PRIMEWOOD nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schadenersatz.

 

Lieferkosten
Für Lieferungen bis max. 2.5t die durch den PRIMEWOOD-Lieferservice durchgeführt werden, gelten folgende Preise:
Zone 1 (1-40km) CHF 220.-
Zone 2 (40-100km) CHF 330.-
Zone 3 (100-150km) CHF 450.-
Genannte Preise verstehen sich inklusive Ablad Bordsteinkannte und exklusive MWST.
Berechnungsgrundlage = Anfahrtsweg ab Safenwil (AG)
(Ab Fr. 5000.- bis 2.5t frei Haus)

 

Angebote
Angebot welche von der PRIMEWOOD ausgestellt werden sind vor Besichtigung der Baustelle grundsätzlich Richtangebote. Alle Angebote sind freibleibend oder wenn nichts vermerkt maximum 30 Tage gültig.
 

Mängelrüge
Der Käufer soll die Ware sofort nach dem Empfang prüfen. Allfällige Mängelrügen sind schriftlich innert 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware und in jedem Fall vor deren Weiterverarbeitung zu erheben. Nach der Weiterverarbeitung des mangelhaften Materials ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen. Nachweisbar fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechendes Material wird innert angemessener Frist ersetzt oder nachgebessert. Jegliche weiteren Schadenersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus mittelbarem Schaden, werden abgelehnt. Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse etc. können nicht beanstandet werden, sofern die üblichen Toleranzen eingehalten sind (SIA-Normen, DIN-Normen, handelsübliche Toleranzen).

 

Rücksendungen
Grundsätzlich erfolgt keine Warenrücknahme. In Ausnahmefällen werden fehlerhafte oder überzählige Produkte nur als Ganzes, unbeschädigte, unverarbeitete Ware nur in einwandfreiem Zustand, jedoch erst nach Absprache mit unserem Verkauf, zurückgenommen. Ohne Erlaubnis dürfen unsere Chauffeure keine Waren zurücknehmen. Lagerartikel werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 20% des geleisteten Warenwertes retour genommen. Kommissionen werden grundsätzlich nicht mehr zurück genommen.
 

Einbauanleitungen
Informationen, Einbauanleitungen und Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Andernfalls verfallen sämtliche Garantie- und Schadenersatzansprüche.

 

Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial und Paletten werden, sofern nichts anderes verabredet ist, extra berechnet und sind mit der
Warenrechnung zu bezahlen. Verrechnete, in gutem Zustand und franko retournierte Verpackungsmaterialien werden
gutgeschrieben, abzüglich eines allfälligen Manipulationsbeitrages. Abzüge ohne Gutschrift sind nicht gestattet.
 

Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich verabredet worden ist, ist der Rechnungsbetrag per Vorkasse zur Zahlung fällig(bei
Erstkunden und Privatpersonen ausnahmslos). Montagepartner und im HR eingetragene Handwerker - 30 Tage netto. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug, wobei er einen Verzugszins von 8% schuldet. Der Käufer anerkennt den unterzeichneten Kaufvertrag als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG. Wird der Käufer für eine Lieferung betrieben, so werden sämtliche Fakturen zur Zahlung fällig. Bei Betreibungen und Nachlassverträgen sowie im Konkurs werden alle Rabatte wieder aufgerechnet.
 

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für beide Parteien ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der PRIMEWOOD.ch GmbH.

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Ausstellung 24h zugänglich!

Beratung:

Mo-Do: 07:30 - 12.00, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr bis 16:00 Uhr

Sa 10:00 - 12:00 Uhr (Auf Voranmeldung)

 

Samstag/Sonntag keine Warenausgabe möglich!

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